Bei einer Mediation treffen sich zwei Konfliktparteien mit einem allparteilichen Dritten, dem sogenannten Mediator, um eine festgefahrene Streitigkeit beizulegen und eine für beide Seiten tragbare Regelung zu finden.
Die "Allparteilichkeit" ist ein wichtiges Merkmal des Mediators. Damit ist nicht nur Neutralität gemeint. Vielmehr ist es seine Aufgabe, die Verhandlungssituation auszugleichen, sodass beide Konfliktparteien "auf Augenhöhe" eine Lösung finden können.
Ein Mediator hat eine spezielle Ausbildung für seine Aufgabe und hat nichts mit einer der beiden Konfliktparteien zu tun. Er bietet selbst keine Lösungen an, leitet aber die Parteien an, selber Lösungen zu finden. (Im Gegensatz zur Streitschlichtung).
Ein Mediator hat eine wertschätzende Grundhaltung gegenüber beiden Parteien.
Eine Mediation ist immer freiwillig, nicht gerichtlich und nicht öffentlich. Zudem ist sie ziel- und lösungsorientiert. Eine Mediation ist keine Therapie und auch kein Schiedsgericht.
Im Gegensatz zu einer gerichtlichen Lösung, bei der es immer einen Gewinner und einen Verlierer gibt, gibt es am Ende der Mediation nur Gewinner. Zudem ist bei hohen Streitwerten eine Mediation oft kostengünstiger als ein Rechtsstreit.
Voraussetzung für eine Mediation ist, dass beide Parteien an einer außergerichtlichen Lösung interessiert sind.
Wenn Sie Interesse an einer Mediation haben oder sich fragen, ob dieses Verfahren sinnvoll oder zielführend ist, melden Sie sich gerne bei uns.
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